Für Fahrgäste im öffentlichen Linienverkehr gelten seit dem 1. Mai 2016 die "Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr" gemäss Verordnung 181/2011 des Europäischen Parlamentes und Rates.
Diese enthält Vorschriften, die (mit Einschränkungen für Fahrten bis zu 250 km) folgende Themenbereiche abdecken:
a) das Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen der Beförderer;
b) die Rechte der Fahrgäste bei Tod oder Körperverletzung oder bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge von aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen;
c) das Verbot der Diskriminierung und die obligatorische Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;
d) die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und Verspätung;
e) die Informationen, die den Fahrgästen mindestens verfügbar zu machen sind;
f) den Umgang mit Beschwerden;
g) allgemeine Durchsetzungsvorschriften.